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Unser politisches System: Bundestag

Blick in den Bundestag Der Bundestag hat seinen Sitz im Reichstag in Berlin.

Den Bundestag kann man auch "das Parlament" nennen. Das kommt von dem lateinischen Wort "parlamentum" und bedeutet übersetzt "Aussprache".

Hier soll also wirklich viel geredet werden. Die Mitglieder des Bundestags nennt man auch Abgeordnete. Das bedeutet, dass sie von der Bevölkerung gewählt wurden.

Aufgaben

Eine sehr wichtige Aufgabe der Bundestags-Mitglieder ist die Wahl des Bundeskanzlers. Er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt.

Bundestagswahlen

Der Bundestag hat nur eine begrenzte Anzahl von "Sitzen", nämlich 598. Und je mehr Sitze (also Leute, die im Bundestag sitzen) eine Partei hat, desto mehr Entscheidungsmacht hat sie bei Abstimmungen. Aber wie bekommen die Parteien die Sitze und wie viele überhaupt? Das entscheidet sich über Wahlen. Die Sitze im Bundestag werden nämlich nach den Bundestagswahlen verteilt.

Der Bundestag wird alle vier Jahre neu gewählt. Bei einer Bundestagswahl dürfen alle Leute über 18 zwei Stimmen abgeben, indem sie am Wahltag bestimmte Kästchen auf ihrem Wahlzettel ankreuzen.

  1. Mit der ersten Stimme entscheidet man sich für einen Kandidaten im eigenen Wahlkreis. Ein Wahlkreis ist einfach ein bestimmtes Gebiet. In diesem Gebiet treten mehrere Kandidaten an, die gewählt werden können. Von jeder Partei einer. Die Leute, die in dem Wahlkreis wohnen, müssen sich also bei der bei der Wahl entscheiden. Manche denken: "Ich gebe meine Stimme der Kandidatin Frau Meyer, denn ich finde, sie setzt sich wirklich toll für andere Leute ein". Und viele Leute glauben vielleicht, dass der Herr Müller viel bessere Politik macht. Aber der Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt, gewinnt und wird Mitglied des Bundestags.
  1. Man hat aber noch eine zweite Stimme. Mit dieser Stimme wählt man keine Person, sondern eine Partei. Wenn die Partei dann genug "Zweit-Stimmen" bekommt, dürfen noch mehr Kandidaten von ihr mit im Bundestag sitzen. Also nicht nur die, die im Wahlkreis durch die Erststimme direkt hinein gewählt wurden.

Eine Partei bekommt also Sitze im Bundestag,

  • wenn Kandidaten der Partei in ihren Wahlkreisen gewinnen und
  • wenn sie viele "Zweitstimmen" bekommt. Denn dann dürfen ja noch andere Kandidaten der Partei Mitglied des Bundestags werden.

Gesetze: Bundestag und Bundesrat müssen zusammen arbeiten

Die Abgeordneten des Bundestags diskutieren sehr viel über Gesetze. Denn sobald in unserem Staat etwas geändert werden soll, betrifft das unsere Gesetze.

Wenn ein Abgeordneter einen Vorschlag macht, zum Beispiel: "Jedes Kind soll 200 DM Taschengeld im Monat haben", dann muss aus diesem Vorschlag ein Gesetzesentwurf gemacht werden. Für den Entwurf des Gesetzes sind bestimmte Gruppen im Bundestag zuständig. Die schreiben den Taschengeld-Vorschlag ein bisschen genauer und besser formuliert auf.

Jetzt ist der Bundesrat das erste Mal dran: der Bundesrat sagt, wie er den Gesetzesentwurf findet und gibt ihn zurück. Dann wird im Bundestag wieder mit allen zusammen über den Entwurf diskutiert und gestritten und abgestimmt.Wenn genug Abgeordnete für dieses Gesetz sind, wird das Gesetz beschlossen. Als nächstes wird das Gesetz dem Bundesrat ein zweites Mal gezeigt. Von seiner Entscheidung hängt es jetzt ab, ob es das Gesetz in Zukunft wirklich geben wird.

Der Bundestag im Internet

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